Arbeitsrecht

Vertretung von Arbeitgebern vor dem Arbeitsgericht; Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen;

Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen – Einstellung und Kündigung von Mitarbeitern aller Ebenen, einschließlich besonders geschützter Arbeitnehmer;

Beratung im Zusammenhang mit individuellen Kündigungen;

Rechtsberatung in Angelegenheiten betreffend die URSSAF, einschließlich Einspruch gegen URSSAF-Entscheidungen, Erstellung behördlicher und prozessualer Schriftstücke sowie Vertretung in Verfahren gegen die URSSAF vor Gericht.