Honorar der Anwaltskanzlei hängt von der Art und dem Umfang der erbrachten Dienstleistung ab:
- Pauschale, z. B., bei einer Erhöhung des Stammkapitals, Bestätigung des Jahresabschlusses,
- Stundensatz, z. B., bei der einmaligen Erstellung des Rechtsgutachtens,
- prozentuelle Vergütung auf der Basis des vom Gericht angewiesenen Betrages (es betrifft gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche
- Die vorher mit dem Kunden ausführlich abgesprochene Vergütung setzt den Beginn der Realisierung des Vertrages voraus.
- Wir stehen unseren Kunden gern zur Verfügung um einen Kostenvoranschlag zu vorschlagen.