Vergütung

Honorar der Anwaltskanzlei hängt von der Art und dem Umfang  der erbrachten Dienstleistung ab:

  • Pauschale, z. B., bei einer Erhöhung des Stammkapitals, Bestätigung des Jahresabschlusses,
  • Stundensatz, z. B., bei der einmaligen Erstellung des Rechtsgutachtens,
  • prozentuelle Vergütung auf der Basis des vom Gericht angewiesenen Betrages (es betrifft gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche
  • Die vorher mit dem Kunden ausführlich abgesprochene Vergütung setzt den Beginn der Realisierung des Vertrages voraus.
  • Wir stehen unseren Kunden gern zur Verfügung um einen Kostenvoranschlag zu vorschlagen.