GESELLSCHAFTSRECHT

  • Audit des Gesellschaftsvertrags nach dem  französischen Rechtsvorschriften;
  • Gründung einer Gesellschaft in Frankreich;
  • Laufende Betreuung von Unternehmen (Hauptversammlungen, Verträge, Satzungen, Richtlinien);
  • Alltägliche Begleitung der französischen Gesellschaft (Bestellung oder der Abberufung des Geschäftsführers, der Feststellung des Jahresabschlusses) sowie der außerordentlichen Beschlüsse (Sitzverlegung, Kapitalerhöhung, Umwandlung, usw.
  • Erstellung und Prüfung von Verträgen (Bauwerkverträge, Subunternehmerverträge, Baudienstleistungsverträge, Agenturverträge usw.);
  • Registrierungsangelegenheiten;
  • Umwandlung von Gesellschaften;
  • Verträge über den Kauf von Anteilen und Aktien einer Gesellschaft und Verträge über den Verkauf eines Unternehmens;
  • Gestaltungsvorschläge zur Vermeidung des Verlustes der Hälfte des Stammkapitals und in Bezug auf die Finanzverfassung der französischen Gesellschaft;
  • Sanierungs-, Insolvenz-, Liquidationsverfahren.